Wir machen Sie wieder fit!
Unsere Praxisphilosophie
Das weitreichende Fachwissen unserer Mitarbeiter garantiert Ihnen eine individuelle Behandlung und Beratung bei orthopädischen, chirurgischen, neurologischen und internistischen Krankheitsbildern.
Zufriedene Patienten und Freude am Therapieerfolg sind unsere Motivation. Durch stetige Weiterbildung, fachliche Kompetenz, nachhaltige Therapieerfolge und respektvollem Umgang mit den Patienten haben wir uns über viele Jahre an diesem Standort das Vertrauen unserer Patienten erarbeitet.
Das Team von Frau Ettling berät Sie gern und freut sich auf Ihren Besuch.




Unsere Leistungen
Krankengymnastik
- Krankengymnastik auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung
- Krankengymnastik in der Gruppe
- Krankengymnastik nach Bobath
- Gerätegestützte Krankengymnastik (KG Gerät)
- Standardisierte Heilmittelkombination D1
- Myofasciale Schmerztherapie
- Wirbelsäulen- und Gelenktherapie nach Dorn/Breuß
Massagetherapie
- Klassische Massagetherapie
- Bindegewebsmassage (BGM)
- Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Colonmassage
- Medizinische Fußreflexzonenmassage
- Marnitztherapie
- Migränemassage
- Behandlung Brandverletzter
- Narbenmassage, Beratung, Kompressionswäsche usw.
Elektrotherapie
- Schmerztherapie
- Elektrostimulation bei Lähmungen
- Muskeltraining
- Inkontinenzbehandlung
- Stromformen: Mikrostrom, Mittelfrequenzstrom, Hochvoltstrom, Diadynamischer Strom, Galvanisation
- Kurzwelle
- Saugwelle
- Hydroelektrisches Teilbad
(Zwei-/Vierzellenbad) - Hydroelektrisches Vollbad (Stangerbad)
Manuelle Therapie
Therapie bei CMD (Craniomandibulärer Dysfunktion)
Manuelle Lymphdrainage (MLD)
Traktionsbehandlung
Schlingentisch
Kursangebote
Babyschwimmen
Wärme- und Kältetherapie
- Wärmeanwendung mittels Strahler (Rotlicht)
- Warm- und Kaltpackung (Pelosepackung)
- Ultraschall-Wärmetherapie
- Kältetherapie (Kryo 5)
Wassertherapie im Bewegungsbad
- Krankengymnastik im Bewegungsbad
- Wassergymnastik
- Schwangerengymnastik im Wasser
- Babyschwimmen
Wellnessbehandlungen
- Relaxmassagen
- Aromaölmassagen
- Fußreflexzonenmassage
- Hot-Stone-Massage
Kinesiologisches Taping und Krosstaping
Wir machen auch Hausbesuche.
Wissenswertes
Was müssen Sie als gesetzlich Versicherter beachten?
Wichtige Regeln der Heilmittelrichtlinie
Zum 01. Januar 2021 ist eine neue Heilmittelrichtlinie (HMR) sowohl für ärztliche als auch zahnärztliche Verordnungen in Kraft getreten. Seit 01. August 2021 gelten neue Rahmenverträge mit den Krankenkassen.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gelten bestimmte Regeln, die Sie als Patient kennen sollten. Diese Regeln sind in der Heilmittelrichtlinie (HMR) von 2021, in Rahmenverträgen mit den Krankenkassen oder im Gesetz festgelegt und für Ärzte und Physiotherapeuten bindend. Heilmittelverordnungen, also z.B. Krankengymnastik, Klassische Massagetherapie oder Manuelle Lymphdrainage werden von den Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn diese Regeln durch Ärzte, Patienten und Physiotherapeuten eingehalten werden.
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen und zu beachten, da wir ansonsten die durch uns erbrachten Leistungen nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Wir beginnen keine Behandlungen, für die nicht eine gültige Verordnung im Sinne der Heilmittelrichtlinie vorliegt. Dies bedeutet, dass vor Beginn einer Behandlung das Verordnungsformular die folgenden Informationen korrekt enthalten muss:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten
- Ausstellungsdatum der Verordnung
- Angaben zum Kostenträger (Bezeichnung, Institutionskennzeichen)
- die konkrete Diagnose (im ICD10-Code und/oder als Freitext)
- das konkrete Heilmittel (mit Angabe zur Dauer bei MLD)
- den Stempel und die Unterschrift des verordnenden Arztes
Änderungen zu den in der obigen Liste aufgeführten Daten sind nach Beginn der Behandlung nicht mehr möglich, d.h. wir müssen solche Verordnungen ausnahmslos ablehnen, da wir für die gesamte Verordnung nichts vergütet bekämen, falls wir die Behandlung dennoch beginnen sollten.
Die wichtigsten Regeln für physiotherapeutische Behandlungen
Konkretes Heilmittel
Der behandelnde Arzt verordnet aufgrund seiner Diagnose ein bestimmtes Heilmittel (z.B. allgemeine Krankengymnastik) oder eine bestimmte Heilmittelkombination (z.B. Klassische Massagetherapie / Wärmebehandlung). Durchgeführt werden muss dann das, was verordnet ist; eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden. Beispiel: der Arzt verordnet 6 x Allgemeine Krankengymnastik. Es ist nicht möglich, stattdessen z.B. Massagen zu bekommen.
Spätester Behandlungsbeginn
Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden, es sei denn, der Arzt hat einen dringlichen Behandlungsbedarf festgestellt; in diesem Fall muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Beispiel: Der Arzt stellt das Rezept mit Datum vom Montag, 25.06. aus. Die erste Behandlung muss spätestens am Montag, 23.07. erfolgen. Erfolgt sie später, ist das gesamte Rezept ungültig und wird durch die Krankenkasse nicht vergütet.
Behandlungsunterbrechung
Zwischen zwei Behandlungsterminen aufgrund eines Rezepts dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.
Ausnahmeregelung hierzu: Falls Sie oder der/die Therapeut/-in wegen Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können; kann dies auf der Rückseite des Rezeptes vermerkt und der Abstand von 14 Tagen ausnahmsweise überschritten werden. Mehr als 4 Wochen Abstand zwischen zwei Behandlungsterminen werden in keinem Fall akzeptiert; wir brechen die Behandlung in solchen Fällen grundsätzlich ab.
Gültigkeitsdauer einer Verordnung
Seit dem 01.08.2021 sind Verordnungen mit max. 6 verordneten Behandlungseinheiten für insgesamt maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig; Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungen für maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin. Danach verlieren die Verordnungen ihre Gültigkeit und sind deshalb sofort abzubrechen.
Zuzahlungen
Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von Ihnen als gesetzlich Krankenversichertem einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder einzelnen Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Dieser Beitrag entspricht einem Betrag von 10,–€ pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrags pro Behandlung. Diese Zuzahlung ist beim ersten Behandlungstermin fällig; Sie können sie per ec-Karte oder in bar bezahlen und bekommen eine Quittung darüber. Die Zuzahlung kann nicht mit Behandlungen verrechnet werden.
Kurzfristige Terminabsagen
Wir führen unsere Praxis im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass Ihnen kaum Wartezeiten entstehen. Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens einen vollen Werktag vorher absagen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit …) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Da uns fixe Kosten für die Gehälter der Mitarbeiter, Miete, Energie usw. auch für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen. Diese Regelung erkennen Sie bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis durch Ihre Unterschrift als verbindlich an. Es ist nicht möglich, ausgefallene Termine mit den Krankenkassen abzurechnen; dies wird von den Krankenkassen als Betrug bewertet.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns an diese verbindlichen Regelungen halten müssen.
Yoga-Kurse
Herzöffnendes Yoga für stress- und rückenschmerzgeplagte Menschen des 21.Jahrhunderts, die ihren Energiefluss verbessern und gesteigertes Wohlbefinden erleben wollen.
Da die meisten Menschen den ganzen Tag über zu viel sitzen und sich zu wenig bewegen, sind die Übungen nach biomechanischen Prinzipien ausgerichtet. Diese Übungen helfen dabei, Verletzungen zu vermeiden und Haltungsschäden, die der moderne Alltag mit sich bringt, zu verringern.
Dieser Yogastil eignet sich sowohl für AnfängerInnen als auch für Fortgeschrittene. Aufgrund des langsamen Tempos können sich EinsteigerInnen sehr gut an die Yogapraxis und die grundlegenden Übungen herantasten.
Die Balance aus kraftvollen Sequenzen, entspannenden Haltungen und fließenden Übergängen ist perfekt für alle gestressten und unruhigen Menschen, die Ruhe und Frieden finden wollen. Dem Alltag kann wieder mit mehr Kraft und Freude begegnet werden.
Auch Menschen mit körperlichen Beschwerden wie Rückenschmerzen oder chronischen Verspannungen finden im Anusara Yoga eine Möglichkeit, diese Schmerzen zu lindern.
„Anusara“ wird von dem Entwickler dieses Stils mit „dem Herzen folgen“ übersetzt. Im Mittelpunkt steht die Philosophie des Herzöffnens, woraus gute und positive Gefühle entstehen sollen. Es handelt sich beim Anusara-Yoga also um eine positive Praxis, an der man Freude haben soll und mit der man eine friedliche und respektvolle Haltung gegenüber sich selbst und allen anderen Menschen gegenüber entwickelt.
